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Hygieneregeln

Ab Freitag, 20.08.2021 gilt bis auf Weiteres die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

 

Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, sind verpflichtet einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorzulegen, ein Selbsttest reicht hier nicht aus. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, wird vom Trainingsberieb ausgeschlossen.

Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. 

 

Im Trainingsbetrieb gelten weiterhin die AHA + L - Regeln.

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